Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Malerei Anker und ihren Kunden. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kunden sind für die Malerei Anker nicht verbindlich.

2. Angebot


Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit Beginn unserer Arbeiten als geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft hat eine Ablehnung des Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen.

3.Preise

Die angebotenen Preise gelten netto im Rahmen und Umfang der Auftragsbestätigung. Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 3 Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. Angebotsannahme im Wort. Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als 3 Monate, sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend an den Kunden weiter zu verrechnen. Die Umsatzsteuer wird zu dem am Tag der Leistung gültigen Steuersat  zusätzlich berechnet. Eine nachträglich in Auftrag gegebene Ausführung wird im Angebot gesondert ausgeworfen oder wird nach Regiestunden verrechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtarbeit und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag bzw. nach Vereinbarung separat zu berechnen.

4. Farbabweichungen

Sind geringfügig unvermeidbar und können daher nicht reklamiert werden

5. Beanstandungen

Sind unverzüglich nach Fertigstellung, spätestens jedoch binnen 8 Tagen schriftlich vorzunehmen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, deren Ursache im Bereich des Kunden liegen, insbesondere Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse und Risse, die infolge mangelhafter Unterkonstruktion auftreten. Uns steht das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzvornahme zu. Der Kunde verzichtet darauf, bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Preisminderungsansprüche geltend zu machen.

6. Maßangaben, Muster, Ausmaß und Abrechnung

Alle Angeben in Anboten über Maße, Verbrauchs- und Leistungsmengen gelten nur annähernd. Geringfügig und sachlich gerechtfertigte Abänderungen nimmt der
Kunde in Kauf. Werden dem Unternehmen vom Kunden Muster übergeben bzw. zugesandt, so sind diese hinsichtlich Farbe und physikalischer Eigenschaften unverbindliche Anschauungstücke. Die Eigenschaften eines solchen Musters sind vom Unternehmen nicht als zugesichert anzusehen. An sämtlichen vom Unternehmen erstellten und vorgelegten Zeichnungen und Entwürfen und anderen vom Unternehmen beigestellten Unterlagen behält sich diese das Eigentum und alle Urheberrechte vor. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Unterlagen eigenmächtig zu verwenden oder an ein anderes Unternehmen zur Ausführung weiterzugeben. Mangels gegenteiliger Vereinbarung werden unsere Leistungen unter Zugrundelegung der abzurechnenden Maße zu den vereinbarten Einheitspreisen vergütet. Die Ausmaßfeststellung und die Abrechnung erfolgen nach den einschlägigen ÖNORMEN.

7. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Spesen,
zusätzlichen Arbeitsaufwand und Verzugszinsen zu verlangen. Verzugszinsen sind um 2 % höher als die aktuellen Bankzinsen, die wir selbst für Kredite zu bezahlen
haben. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät er mit der Bezahlung in Verzug, so steht uns das
Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Zudem kann in diesem Falle die Weiterarbeit an laufenden Aufträ-
gen des Kunden eingestellt werden bzw. diese von anteiligen Zahlungen abhängig gemacht werden. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung von in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

Für unser Lieferungen und Leistungen leisten wir nach den Bestimmungen der ÖNORM B 2110 in der letztgültigen Fassung mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen Gewähr. Durch Behebung von Mängeln oder Verbesserungsversuchen tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe. Im Fall von Teilabnahmen (Teilübergaben) läuft die Frist hinsichtlich der abgenommen Leistungen ab dem Tag der jeweiligen Teilabnahme. Für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden und innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels vom Kunden schriftlich bekannt zu geben und nachzuweisen. Er hat dazu insbesondere bei ihm vorhandene Unterlagen bzw. Daten zur Verfügung zu stellen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtums Anfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Ist sowohl Verbesserung als auch Austausch möglich, obliegt es dem Unternehmen zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachgekommen wird. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen zwingend das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Beanstandungen, welche die bereits im Angebot oder sonst vor Auftragserteilung festgelegte Qualität der auszuführenden Arbeiten betreffen, sind – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche – vor Unterfertigung des Ausführungsauftrages durch den Kunden bekannt zu geben. Das Unternehmen ist berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen solange zu verweigern, als der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesen Vertrag im Rückstand ist oder sonstige Gründe im Sinne des Punktes 5.6. dieser Bedingungen vorliegen. Werden vom Kunden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, ist dieser nur berechtigt, den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, aber nicht den gesamten Rechnungsbetrag zurückzubehalten. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt auch für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Einbringung der Leistung oder Lieferung.

10. Gerichtsstand

Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

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